|
Herzlich Willkommen auf unser Informationsseite. |
Der Verlust eines geliebten Menschen ist so ziemlich das schlimmste was man erleben kann und die Gefühle und Trauer lassen Sie nicht in Ruhe. Die Bestattungsangelegenheiten zu organisieren bringen Sie schnell an Ihre Grenzen richtige Entscheidungen im richtigen Augenblick zu treffen.
Deswegen möchten wir Ihnen helfen, diese Flut an Aufgaben zu bewältigen und Ihnen Erfahrung und Zeit bereitstellen, um all die Dinge zu erledigen die es braucht.
Wir begleiten Sie auf diesem Weg und sind unter folgenden Kontaktdaten 24 Stunden / 7 Tage für Sie da:
persönlich: | | Am Markt 6 15345 Altlandsberg |
telefonisch: | | 033438 60257 |
per E-Mail: | | kontakt@wulf-kluender-bestattung.de |
|
|
Leistung im Trauerfall:
- Transport von Verstorbenen im eigenem Bestattungsfahrzeug und fachgerechter Umgang
- Beratung zur Wahl der Bestattungsart - Erde, Feuer, See, Anonyme, Friedwald / Ruheforst / Baum
- Terminabsprachen mit den Friedhofsverwaltungen und Dienstleistern
- Erledigung aller Formalitäten (Versicherungen Sterbeurkunden Krankenkasse Rente Meldewesen)
- Bereitstellen von Erdsärgen, Verbrennungssärgen und Urnen breites Angebot und Katalog
- Bestellen von Trauerfloristik wie Sargschmuck, Urnenschmuck, Kränze und Sträuße
- Rufen von Sargträgern, öffnen und schließen von Gruften auf Friedhöfen ohne Personal
- Bereitstellen von Dekoration in Kirchen und Kapellen auf dem Lande
- Vermittlung von Trauerredner oder Pfarrer sowie musikalische Umrahmung, Beschallungsanlagen
- Traueranzeigen und Danksagungen in Tageszeitungen
- Kontakt zum Steinmetz herstellen
Was wird benötigt:
Mit folgenden Dokumenten des Verstorbenen übernehmen wir die Formalitäten bei den Ämtern
Ihre persönlichen Urkunden benötigen wir im Original zur Vorlage.
Sie erhalten Ihre Dokumente nach Erledigung wieder zurück.
- Personalausweis und Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Stammbuch der Familie (auch wenn geschieden)
- Negativbescheinigungen von Urkunden die nicht mehr zu besorgen
sind z.B. Krieg oder Flucht
- Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsvermerk
- Sterbeurkunde des Ehepartners wenn schon verstorben
- C.-Karte der Krankenkasse
- Nummer der Altersrente und Witwenrente
- Bankverbindung zur Zahlung der 3 Monatsrente (einmalig)
- Grabstellendokumente wenn schon vorhanden
- Bei Sterbegeldversicherungen Versicherungspolice im Original
Wir können hier nicht genug darauf hinweisen, dass ohne Urkunden in Berlin und Brandenburg keine Sterbefallbeurkundungen, von den Ämtern angenommen werden.
|
|
| © Wulf Klünder 2023 |   | |
|
|